Beim siebten Test dieser Art in diesem Jahr wurden mehrere ballistische Raketen aus dem östlichen Sinpo-Gebiet abgefeuert.
Veröffentlicht am 19. April 2026
Nach Angaben Südkoreas und Japans hat Nordkorea vor seiner Ostküste mehrere ballistische Raketen in Richtung Meer abgefeuert.
Der Vorfall am Sonntag war Nordkoreas siebter Raketenstart in diesem Jahr und der vierte im April.
Die Raketen seien am Sonntag gegen 6:10 Uhr (Samstag, 21:10 Uhr GMT) in der Nähe der Stadt Sinpo an der Ostküste Nordkoreas abgefeuert worden, teilte das südkoreanische Militär in einer Erklärung mit. Es fügte hinzu, dass Südkorea seine Überwachungsposition verstärkt habe und eng mit den Vereinigten Staaten und Japan Informationen austausche.
Die japanische Regierung veröffentlichte in den sozialen Medien, dass die ballistischen Raketen vermutlich in der Nähe der Ostküste der koreanischen Halbinsel abgestürzt seien. Es wurde kein Einbruch in die ausschließliche Wirtschaftszone Japans bestätigt.
Medienberichten zufolge gab das südkoreanische Präsidialamt bekannt, dass es eine Notfall-Sicherheitssitzung abgehalten habe.
Solche Tests verstoßen gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen das nordkoreanische Raketenprogramm. Das diplomatisch isolierte Land lehnt das UN-Verbot mit der Begründung ab, es verletze sein souveränes Recht auf Selbstverteidigung.
Die Starts erfolgen, während China und die USA sich auf ein Gipfeltreffen Mitte Mai vorbereiten, bei dem der chinesische Präsident Xi Jinping und sein US-Amtskollege Donald Trump voraussichtlich über Nordkorea diskutieren werden.
Nordkorea habe „sehr ernsthafte“ Fortschritte bei seiner Fähigkeit zur Herstellung von Atomwaffen gemacht und wahrscheinlich eine neue Anlage zur Urananreicherung errichtet, sagte der Chef der Internationalen Atomenergiebehörde, Rafael Grossi, am Mittwoch.
Ende letzten Monats erklärte der nordkoreanische Staatschef Kim Jong Un, der Status seines Landes als nuklear bewaffneter „Staat“ sei unumkehrbar und der Ausbau einer „selbstverteidigenden nuklearen Abschreckung“ sei für die nationale Sicherheit von wesentlicher Bedeutung.
